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   BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13   

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https://dejure.org/2014,43021
BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13 (https://dejure.org/2014,43021)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2014 - 8 AZR 757/13 (https://dejure.org/2014,43021)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2014 - 8 AZR 757/13 (https://dejure.org/2014,43021)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Anerkennung von Dienstzeiten im Konzern - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • openjur.de

    Anerkennung von Dienstzeiten im Konzern; Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anerkennung von Dienstzeiten im Konzern - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13
    a) Ein Leistungsantrag ist nur dann hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Antrag und in der Folge ein stattgebendes Urteil die Leistung so genau bezeichnet, dass der Schuldner ohne Weiteres erkennen kann, durch welche Verhaltensweisen er dem Urteilsspruch nachkommen kann und das Urteil vollstreckungsfähig ist (vgl. ua. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 328/11 - Rn. 13; 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 24; 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 14) .

    Die prozessualen Anforderungen dürfen nicht überspannt werden (ua. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 24; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14) .

    Die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten sind zu berücksichtigen (ua. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 - Rn. 27; 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 29 mwN) .

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13
    Die prozessualen Anforderungen dürfen nicht überspannt werden (ua. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 24; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14) .
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13
    Die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten sind zu berücksichtigen (ua. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 - Rn. 27; 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 328/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13
    a) Ein Leistungsantrag ist nur dann hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Antrag und in der Folge ein stattgebendes Urteil die Leistung so genau bezeichnet, dass der Schuldner ohne Weiteres erkennen kann, durch welche Verhaltensweisen er dem Urteilsspruch nachkommen kann und das Urteil vollstreckungsfähig ist (vgl. ua. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 328/11 - Rn. 13; 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 24; 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 14) .
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 24; 12. Juni 2013 - 7 AZR 557/11 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04

    Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13
    a) Ein Leistungsantrag ist nur dann hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Antrag und in der Folge ein stattgebendes Urteil die Leistung so genau bezeichnet, dass der Schuldner ohne Weiteres erkennen kann, durch welche Verhaltensweisen er dem Urteilsspruch nachkommen kann und das Urteil vollstreckungsfähig ist (vgl. ua. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 328/11 - Rn. 13; 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 24; 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 14) .
  • BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 557/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 24; 12. Juni 2013 - 7 AZR 557/11 - Rn. 25 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2013 - 17 Sa 135/13

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten aus einer Betriebsvereinbarung - Vorrang der

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2013 - 17 Sa 135/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Betriebsvereinbarungen sind wegen ihres normativen Charakters wie Gesetze objektiv auszulegen (vgl. etwa BAG v. 18.09.2014 - 8 AZR 757/13 - juris; BAG v. 27.07.2010- 1 AZR 67/09 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    Sowohl bei einer der Klage stattgebenden als auch bei einer sie abweisenden Sachentscheidung muss zuverlässig feststellbar sein, worüber das Gericht entschieden hat (BAG, Urteil vom 07.07.2015 - 10 AZR 416/14 -, Rn. 12, juris; BAG, Urteil vom 18.09.2014 - 8 AZR 757/13 -, Rn. 17, juris; BAG Urteil vom 12.12.2012 - 4 AZR 328/11 -, Rn. 13, juris; BAG Urteil vom 26.07.2012 - 6 AZR 221/11 -, Rn. 24; juris).
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 510/14

    Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Er ist insbesondere hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, denn er bezeichnet die begehrte Leistung so genau, dass die Beklagte ohne weiteres erkennen kann, durch welche Verhaltensweise sie dem Urteilsspruch nachkommen kann, und dass das Urteil vollstreckungsfähig ist (vgl. BAG 18. September 2014 - 8 AZR 757/13 - Rn. 17; 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 24) .
  • ArbG Hamburg, 13.04.2016 - 27 Ca 486/15

    Kündigungsschutz des stellvertretenden Datenschutzbeauftragten

    Ein Leistungsantrag ist nur dann hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Antrag und in der Folge ein stattgebendes Urteil die Leistung so genau bezeichnet, dass der Schuldner ohne weiteres erkennen kann, durch welche Verhaltensweisen er dem Urteilsspruch nachkommen kann und das Urteil vollstreckungsfähig ist (BAG v. 18.09.2014 - 8 AZR 757/13 -, Rn. 17, juris).
  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 6 Sa 55/18

    Zulässigkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung durch den Erwerber eines

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 18.09.2014 - 8 AZR 757/13 - Rn. 21; 12.06.2013 - 7 AZR 557/11 - Rn. 25).
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 20/13

    Zuordnungstarifvertrag - Feststellungsantrag

    Die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten sind zu berücksichtigen (vgl. ua. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 29 mwN; 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 - Rn. 27; 18. September 2014 - 8 AZR 757/13 - Rn. 18) .
  • LAG Hamburg, 30.06.2016 - 2 Sa 27/15

    Berechnungsgrundlagen für ein Vorruhestandsentgelt

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 18. September 2014 - 8 AZR 757/13 -, Rn. 21, juris).
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